Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Details

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

NameAnbieterZweckAblauf
wirewirtschaftsforum-sinsheim.deDer Cookie ist für die sichere Anmeldung und die Erkennung von Spam oder Missbrauch der Webseite erforderlich.Session
cmnstrwirtschaftsforum-sinsheim.deSpeichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Cookies.1 Jahr

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

NameAnbieterZweckAblauf
_gaGoogleRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.2 Jahre
_gatGoogleWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken.1 Tag
_gidGoogleRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren1 Tag

Satzung

Die Satzung ist die schriftlich niedergelegte Grundordnung des Wirtschaftsforum Sinsheim. In ihr sind die gesamten Regeln und Grundsätze des Forums festgeschrieben.

1. Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen: Wirtschaftsforum Sinsheim e.V. und hat seinen Sitz in Sinsheim/Elsenz. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein führte bisher den Namen „Gewerbe- und Verkehrsverein Sinsheim e.V.“

2. Zweckbestimmung

  1. Zweck des Vereins ist es, Sinsheimer Industrie, Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen sowie den Fremdenverkehr zu fördern und ihre berechtigten Belange und Interessen nach außen zu vertreten.
  2. Der Verein kann für diesen Zweck besondere Einrichtungen schaffen und Arbeitskreise bilden.
  3. Arbeitskreise arbeiten wirtschaftlich unabhängig vom Verein. Sie können ihre finanziellen Aufwendungen durch Umlagen decken. Voraussetzung für eine Mitarbeit in einem Arbeitskreis ist die Mitgliedschaft im Verein. Der jeweilige Vorsitzende des Arbeitskreises ist automatisch Mitglied des Vorstandes. Jeder Arbeitskreis wählt 3 Vertreter in den Beirat des Vereins.
  4. Der Verein führt keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sondern dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953.
  5. Veranstaltungen des Vereins müssen von untergeordneter Bedeutung bleiben und der Überschuss für gemeinnützige Zwecke Verwendung finden.