Satzung
Die Satzung ist die schriftlich niedergelegte Grundordnung des Wirtschaftsforum Sinsheim. In ihr sind die gesamten Regeln und Grundsätze des Forums festgeschrieben.
1. Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen: Wirtschaftsforum Sinsheim e.V. und hat seinen Sitz in Sinsheim/Elsenz. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein führte bisher den Namen „Gewerbe- und Verkehrsverein Sinsheim e.V.“
2. Zweckbestimmung
- Zweck des Vereins ist es, Sinsheimer Industrie, Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen sowie den Fremdenverkehr zu fördern und ihre berechtigten Belange und Interessen nach außen zu vertreten.
- Der Verein kann für diesen Zweck besondere Einrichtungen schaffen und Arbeitskreise bilden.
- Arbeitskreise arbeiten wirtschaftlich unabhängig vom Verein. Sie können ihre finanziellen Aufwendungen durch Umlagen decken. Voraussetzung für eine Mitarbeit in einem Arbeitskreis ist die Mitgliedschaft im Verein. Der jeweilige Vorsitzende des Arbeitskreises ist automatisch Mitglied des Vorstandes. Jeder Arbeitskreis wählt 3 Vertreter in den Beirat des Vereins.
- Der Verein führt keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sondern dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953.
- Veranstaltungen des Vereins müssen von untergeordneter Bedeutung bleiben und der Überschuss für gemeinnützige Zwecke Verwendung finden.